专利摘要:

公开号:WO1989009068A1
申请号:PCT/EP1989/000345
申请日:1989-03-30
公开日:1989-10-05
发明作者:Paul Hirsch
申请人:Paul Hirsch;
IPC主号:C01B13-00
专利说明:
Verfahren und Gerbt zum Desinfizieren und/octer'Des'odoriereneines im Inneren eines Mikrowellenherdes angeordneten Innenraumes sowie zum Sterilisieren von in einem solchen Innenraum angeordnetem Gut Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach Anspruch 1 sowie ein Gerät zur Durchführung dieses Verfahrens nach Anspruch 2. Mikrowellenherde weisen einen Abluftkanal auf, in dem sich im Laufe der Zeit Kondensate von Fett, Wasser und dergleichen zusätzlich mit Feststoffpartikeln niederschlagen, die mit der Abluft aus dem Kochraum des Mikrowellenherdes mitgerissen werden. Dieser Niederschlag bildet einen Nährboden für Keime. Ferner entstehen im Garraum eines Mikrowellenherdes Kochgerüche, die durch den Abluftkanal an die Umgebung abgegeben werden. Bekannte Sterilisationsgeräte weisen in der Regel einen Dampferzeuger als Sterilisationseinrichtung auf, der im Inneren des Behälters des Sterilisationsgerätes eine bestimmte Temperatur für eine bestimmte Zeitdauer herstellt, welche so abgestimmt sind, dass eine zuverlässige Abtötung von Keimen erfolgt. Wegen des erforderlichen überdrucks sind umfangreiche Sicherheitsmassnahmen bei der Konstruktion des Geräts zu beachten; wegen der verhältnismässig langen Sterilisationsdauer und der erforderlichen Abkühlungszeiten für das zu sterilisierende Gut ist die Benutzung umständlich. Sollten etwa wegen eines zu kurzen Ste.rilisationsvorgangesim zu sterilisierenden Gut noch Keime verblieben sein, dann können sich diese nach erfolgter Abkühlung ohne weiteres vermehren. Aus den beschriebenen Gründen ist ein solches Sterilisationsgerät für die Nutzung im Haushalt etwa zum Sterilisieren von Lebensmitteln für Säuglinge oder von Utensilien zur Säuglingspflege nicht geeignet. Zum Sterilisieren von Säuglingsflaschen, Gummisaugern hierfür und dergleichen verwendet man in der Regel ein Sterilisationsbad, dessen besonderer Nachteil darin liegt, dass die sterilisierenden Chemikalien Rückstände bilden können. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Auftreten von Kochgeruch zu unterdrücken und Keime, die sich im Abluftkanal gegebenenfalls angesammelt haben, zuverlässig abzutöten, wobei aufwendige bauliche Veränderungen des Mikrowellenherdes unterbleiben sollen. Diese Aufgabe wird durch das Verfahren des Anspruchs 1 sowie das Gerät des Anspruchs 2 gelöst. Hierbei wird erfindungsgemäss ein UV-Strahler dem vom Mikrowellenherd erzeugten Mjkrowellenfeldausgesetzt, wobei dieser UV-Strahler so eingerichtet ist, dass die von ihm abgegebene UV-Strahlung den von ihr getroffenen Luftsauerstoff in Ozon umwandelt. Bevorzugt ist der UV-Strahler als Niederdruck-Strahler ausgebildet, der zur Abgabe von UV-C-Strahleneingerichtet ist. Erfindungsgemäss ist dieser UV-Strahler so angebracht bzw. anbringbar, dass die von ihm ausgehende UV-Strahlung entweder unmittelbar auf die im Garraum befindliche Luft auftrifft und einen -Teilihres Luftsauerstoffes in Ozon umwandelt oder mit diesem Innenraum durch mindestens einen Luftdurchlass verbunden ist, durch welchen vom UV Strahler erzeugter Ozon in den Garraum des Mikrowellenherdes gelangen kann. Hierbei trifft bereits im Garraum des Mikrowellenherdes der erzeugte Ozon auf Geruchsstoffe und oxidiert diese. Ferner gelangt infolge der geeigneten Dimensionierung des UV-Strahlers und/oder in Betriebsperioden, in denen infolge des geringen Anfalls von Geruchsstoffen ausreichend freier Ozon verbleibt, dieser Ozon in den Abluftkanal deMikrowellenherdes, wo er gegebenenfalls entstandene Keime samt und sonders abtötet Ausgehend vom eingangs genannten Stand der Technik liegt der Erfindung auch die Aufgabe zugrunde, ein Sterilisationsgerät zu finden, das einfach im Aufbau und einfach und betriebssicher in der Bedienung ist, die rasche und zuverlässige, aber rückstandfreie Sterilisierung von Sterilisationsgut aller Art ermöglicht und ausserdem zur keimfreien Aufbewahrung sterilen Gutes eingerichtet ist. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 2 und 3 gelöst. Hierbei ist der Innenraum nicht von einem Bauelement des Mikrowellenherdes gebildet, sondern von einem unbelüfteten Behälter, in dem durch den obengenannten UV-Strahler, der eine Sterilisationseinrichtung bildet, Ozon erzeugt oder in den Ozon eingeleitet wird. Da der Behälter unbelüftet ist und auch verhältnismässig klein ist, stellt sich in seinem Inneren eine Ozon-Konzentration ein, die zu raschem und wirksamem Sterilisieren von Nahrungsmitteln, medizinischen Geräten und Materialien sowie Gegenständen der Säuglingspflege geeignet ist. Der bei dem Sterilisationsbehälter verwendete UV-Strahler weist im wesentlichen die selben Merkmale wie jener auf, der zum Desodorieren des Garraumes verwendet wird und der im folgenden beschrieben wird. Es ist grundsätzlich möglich, als UV-Strahler eine handelsübliche, mit Anschlüssen versehene UV-Lampe zu verwenden, die gegebenenfalls durch eine bevorzugt einstellbare Abschirmung vor dem Zutritt eines zu starken Mikrowellenfeldes geschützt ist. Es hat sich auch als geeignet herausgestellt; als UV-Strahler lediglich einen Quarzglasbehälter zu verwenden, der mit einem geeigneten Gas gefüllt ist, aber ansonsten keinerlei Elektroden oder Anschlüsse aufweist, denn die Gasfüllung wird unmittelbar durch das Mikrowellenfeld aktiviert. Nach Versuchen hat sich jedoch ein UV-Strahler als besonders vorteilhaft erwiesen, der die in den weiteren Ansprüchen beschriebenen Eigenschaften aufweist. Hierbei ist der UV-Strahler bevorzugt als Niederdrucklampe ausgebildet und mit einem Gemisch aus Argon und Quecksilberdampf gefüllt, dessen Mischungsverhältnis so abgestimmt ist, dass ein möglichst gleichmässiger Betrieb gewährleistet ist. Diese Gasfüllung ist im Inneren eines länglichen Quarzglasbehälters untergebracht, in den bevorzugt von beiden Seiten her eine elektrodenartige Innenantenne eingeführt ist, welche im Inneren des Gases bevorzugt in einem wendelförmigen, verdickten Ende ausläuft. Die beiden einander gegenüberliegenden Innenantennen bilden hierbei keine Elektroden im herkömmlichen Sinn, so dass ein solcher-UV Strahler auch nicht etwa nach galvanischem Anschluss an eine herkömmliche Startelektronik betrieben werden kann, sondern nur durch ein Hochfrequenzfeld betreibbar ist. Die beiden Innenantennen sind über Leitungsdrähte mit der Aussenseite des Quarzglasbehälters verbunden und stehen dort in wärmeleitender Verbindung mit Kühlkörpern, um ein Durchbrennen der Leitungsdrähte zu verhindern. Ferner ist an die Leitungsdrähte ein zum UV Strahler parallel verlaufender, niedriger Widerstand angeschlossen, um eine Überlastung des UV-Strahlers zu vermeiden. Bevorzugt sind Kühlkörper und Parallelwiderstand als Metallbügel ausgebildet, der sich mit seinem Hauptteil längs des UV-Strahlers erstreckt und mit seinen beiden Endabschnitten an den aus dem Quarzglaskörper herausgeführten und gegen diesen umgeschlagenen Leitungen festgeklemmt ist, wobei der Antennenbügel bevorzugt freie Endabschnitte bildet, die vom UV-Strahler abgespreizt sind.Hierbei bildet der Antennenbügel den Parallelwiderstand, führt von den Leitungsdrähten die Wärme ab, ist gleichwohl aber zusätzlich auch als Antenne wirksam und dient ferner noch zum Festklemmen des UV-Strahlers im Inneren eines mikrowellendurchlässigen, ozon- und wärmebeständigen Rohres, in dem der UV-Strahler geschützt angebracht ist, In der beschriebenen Anordnung ist es möglich, den UV-Strahler auch in einem solchen Garraum gleichmässig zu betreiben, in welchem durch rotierendes Kochgut ein pulsierendes Mikrowellenfeld vorliegt. Der UV-Strahler bzw. das ihn aufnehmende Rohr ist bevorzugt in einer in den Unteransprüchen beschriebenen Halteranordnung aus wärmeund ozonbeständigem KunststofT angeordnet, wobei zwei die beiden Enden des Rohres aufnehmende Abdeckungen Durchbrechungen aufweisen, um den Austritt von Ozon zu ermöglichen. Hierbei schirmt das Rohr die UV-Strahlung ab, so dass nicht etwa mit UV-Strahlung unmittelbar beaufschlagtes Kochgut Schaden nehmen kann. Lediglich der vom UV Strahler innerhalb des Rohres erzeugte Ozon wird in den Garraum des Mikrowellenherdes geleitet. Der Halter ist so eingerichtet, dass ein Mindestabstand zwischen Antennenbügel bzw. UV-Strahler einerseits und der Aussenwand des Mikrowellenherdes andererseits eingehalten wird, um jeglichen Funkenüberschlag zu vermeiden. Zur besonders bequemen Anbringung ist bevorzugt am Halter ein Haftmagnet angebracht, der als Stahlmagnet ausgebildet sein kann, bevorzugt aber als Sinter- oder Keramikmagnet ausgebildet ist. Dieser Magnet ist von einer geschlossenen Blechkapsel umgeben, um seinerseits gegenüber dem Mikrowellenfeld abgeschirmt zu sein, durch das er sonst ungeburlicherwärmt würde. Ein zusätzlicher Vorteil der Erfindung liegt darin, dass der auch sichtbares Licht abgebende UV-Strahler während des Kochvorganges als Zusatzbeleuchtung für den Innenraum des Mikrowellenherdes dient und somit die Beobachtung des Kochvorganges ermöglicht. Bei der Verwendung eines geschlossenen, in den Garraum des MikroweIlenherdes einsetzbaren Sterilisationsbehälters ist der UV-Strah lerin einer Kammer angeordnet, die über mindestens einen Luftbzw. Gasdurchlass mit dem-Innerendes Sterilisationsbehälters verbunden ist. Dieser Sterilisationsbehälter ist mikrowellendicht ausgebildet und besteht bevorzugt aus Aluminiumblech. Der UV-Strahler ist dagegen so angeordnet, dass er, wenn das Sterilisationsgerät im Garraum eines Mikrowellenherdes angeordnet ist, von den dort auftretenden Mi krowellenaktiviert wird. Es wird somit durch den UV-Strahler Ozon erzeugt, der sich im Inneren des Behälters anreichert und somit wirksam und rasch alle dort auftretenden Keime abtötet. Wegen des hohen Stickstoffanteils der im Behälter ursprünglich vorliegenden Luft wird jedoch die Bildung einer explosionsgefährlichen Ozon-Konzentration vermieden. Beim Öffnen des Behälters verflüchtigt sich der Ozon sofort, so dass er trotz seiner Giftigkeit unschädlich ist. Auf der Oberfläche sterilisierter Gegenstände kann der Ozon keine Ozonrückstände bilden; allenfalls führt er zur Oxydbildung, die etwa bei Lebensmitteln harmlos ist. Da im Inneren des Behälters weder ein Überdruck noch eine überhöhte Temperatur eintritt, ist die Benutzung des erfindungsgemässen Steri lisationsgerätesvöllig narrensicher. Die Verwendung eines vorhandenen Mikrowellenherds erspart die Anordnung einer aufwendigen, eigenen Energieversorgung.Der Geruch des beim Öffnen des Behälters entweichenden Ozons verdeutlicht dem Benutzer, dass tatsächlich eine Sterilisation stattgefunden hat. Soweit im Inneren des Behälters Ozon erzeugt wurde, führt dieser auch nach Abschalten des Mikrowellenfeldes dazu, dass etwa noch verbliebene Keime wirksam abgetötet werden. Die Sterilisationseinrichtung ist bevorzugt als Baueinheit ausgebildet, in der bevorzugt ein einziger UV-Strahler angeordnet ist. Es ist aber auch möglich, mehrere UV-Strahler in dieser Baueinheit vorzusehen bzw. die Sterilisationseinrichtung aus mehreren, über das Gerät verteilten Teileinrichtungen zu bilden. Der UV-Strahler sitzt bevorzugt in einem Rohr, wie dies bereits oben beschrieben ist. Die Enden des Rohres sind mit gelochten, gasdurchlässigen, mikrowellenundurchlässigen Metallabdeckungen versehen; die Aussenseite des Rohres ist von einer Abschirmung umgeben. Dieses abgeschirmte Rohr ist im Inneren bevorzugt des Deckels nahe einer Öffnung angeordnet, wobei die Abschirmung mit den Rändern der Öffnung verbunden ist und das Rohr und somit der UV-Strahler durch die öffnung hindurch dem Zutritt von Mikrowellen frei liegt. An der Aussenseite der öffnung ist bevorzugt ein Halteblock angebracht, in welchem die -Abschirmungbefestigt ist und der seinerseits bevorzugt abnehmbar am Deckel befestigt ist. Dieser Halteblock trägt somit alle Teile der Sterilisationseinrichtung. Infolge der Abnehmbarkeit des Halteblocks können alle Teile der Sterilisationseinrichtung einfach zur Reinigung und zum Austausch entnommen werden. Ausserdem kann gegebenenfalls anstelle der Sterilisationseinrichtung eine mikrowellendurchlässige Abdeckung im Deckel des Sterilisationsbehälters angebracht werden, so dass Wasser im Unterteil des Sterilisationsbehälters durch Mikrowellenstrahlung zum Sieden gebracht werden kann. Es ist somit notfall-sder Sterilisationsbehälter auch zur Dampfsterilisation verwendbar, etwa dann, wenn ein spezielles SteriIisationsgut bei der Einwirkung von Ozon zu stark oxydieren sollte. Das die Kammer bildende Rohr besteht bevorzugt aus Iichtdurchlässigem Material, etwa Glas, und der Halteblock weist bevorzugt einen Sichtschacht auf, so dass durch das Türfenster des Mikrowellenherdes stets das Aufleuchten des UV-Strahlers beobachtet werden kann, so dass eine etwa auftretende Betriebsstörung sofort erkennbar ist. An Deckel und Behälterunterteil sind ferner bevorzugt Zentrierungen angebracht, um sicherzustellen, dass die mikrowellendichte Verbindung zwischen diesen beiden Elementen stets sichergestellt ist und ein gegenseitiges Verschieben, das auch zum Funkenüberschlag führen könnte, verhindert ist. Der Gegenstand der Erfindung wird -anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert. In dieser zeigt: Fig. 1 ein im Garraum eines Mikrowellenherdes anbringbares Gerät zur Erzeugung von Ozon, Fig. 2 ein erfindungsgemässes Sterilisationsgerät, in teilweise ge schnittener SeitenansIcht, zum Einsetzen in der Garraum eines MikrowelIenherdes,und Fig. 3 die teilweise geschnittene Stirnansicht des in Fig. 2 ge zeigten- Gerätes. Die Zeichnung ist nicht massstäblich; der besseren Deutlichkeit halber ist ausserdem in den Fig. 2 und 3 die Sterilisationseinrichtung leicht vergrössert dargestellt.In Fig. 1 ist ein Gerät zur Anbringung an der Chromstahl-Innenwand des Garraumes eines Mikrowellenherdes dargestellt, um die Abluft des Mikrowellenherdes zu desodorieren und unzugängliche Teile des Mikrowellenherdes zu desinfizieren. Das gezeigte Gerät weist einen UV-Strahler 1 auf, der aus einem mit Argon und Quecksilberdampf gefüllten Quarzglasrohr gebildet ist, das abgedichtet ist und dessen beide Enden abgeflacht sind, wobei die Erstreckung dieser Enden quer zur Zechenebeneliegt. Durch die abgeflachten Enden sind Innenantennen 6' nach innen durchgeführt, die im Inneren des Quarzglasrohres 1 in Form jeweils einer von einer Drahtwendel gebildeten, keulenartigen Verdickung enden. Die äusseren Enden der Innenantennen 6' sind aussen um die abgeflachten Enden des Quarzglasrohres 1 herumgeschlagen und durch die beiden Enden eines Antennebügels 2 aus verhältnismässig dickem Metallblech am Quarzglasrohr fesbgeklemmt. Dieser Antennenbügel 2 erstreckt sich mit einem mittleren Abschnitt längs des UV-Strahlers 1, klemmt die beiden Innenantennen 6' in der beschriebenen Weise fest und ist auf der dem Mittelabschnitt gegen überliegenden Seite mit zwei Endabschnitten vom UV-Strahler 1 abgespreizt. Auftretende Kanten besonders an den freien Enden des Antennenbügels 2 sind abgerundet, um Funkenaustritte zu vermeiden. Der Antennenbügel 2 ist so bemessen, dass er mit leichtem Sitz in das Innere eines kreiszylindrischen Glasrohres 3 einführbar ist, wo er ein Verrutschen und Verdrehen des UV-Strahlers verhindert. Das Glasrohr 3 sitzt mit jedem seiner beiden Enden in einem Klemmhalter 5 aus ozon- und wärmebeständigem Kunststoff, der das Ende des Glasrohres abdeckt und, wie in der Zeichnung deutlich durch eine Endansicht des Gerätes dargestellt, Durchbrechungen aufweist, durch welche der im Inneren des Glasrohres 3 erzeugte Ozon ungehindert austreten kann. Einstückig mit den Klemmhaltern 5 ist.ein sich parallel zum Glasrohr 3 mit Abstand zu diesem erstreckender Träger 4 ausgebildet, in dessen Mitte ein Haftmagnet 6 eingelassen ist, der aus Sintermaterial besteht und von einer Blechkapsel allseits umschlossen ist. Das Gerät kann ohne weiteres an einer Garraum-Innenwand angesetdzt und von dieser wieder abgenommen werden, wobei bezüglich der Abluftöffnungen und der Feldverteilung leicht eine optimale Anbringungsstelle ermittelt werden kann. Zum Reinigen kann entweder das ganze Gerät unzerlegt etwa in der Geschirrspülmaschine gespült werden, oder es kann mühelos zerlegt und stückweise gesäubert werden. Der in den Fig. 2 und 3 gezeigte Sterilisationsbehälter ist aus einem flachen, schüsselförmigen Unterteil 18 mit flanschartig überstehendem Rand und einem ebensolchen Oberteil 17 gebildet. An den Längsenden des flanschartigen Randes ist am Oberteil 17 ein Griffoberteil 19 angebracht, während am Unterteil 18 dem jeweiligen Griffoberteil 19 gegenüberliegend ein Griffunterteil 20 angeordnet ist. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, weist das Griffoberteil 19 an seinem freien Ende einen nach unten weisenden, zapfenartigen Vorsprung auf, der in eine Zentrieungsaufnahmeim Griffunterteil 20 eingreift. Hierdurch werden die beiden überstehenden Flansche von Deckel 17 und Unterteil 18 fest und miteinander fluchtend aufeinandergedrückt. In der Oberseite des Deckels 17 ist eine öffnung ausgespart, neben deren Kopf- und Fussseite (Schmalseiten) jeweils eine Bohrung zur Aufnahme eines Klemmstopfens 16 ausgebildet ist. In der öffnung sitzt die eigentliche Sterilisationseinrichtung, die von einem UV-Strahler 1 gebildet ist, der mit zwei Innenantennen versehen ist und von einem Antennenbügel 2 umschlossen ist. Der Antennenbügel 2 bildet die Wärmeabfuhr- für die leitungsartigen Durchführungen der Innenantennen, bildet einen Parallelwiderstand zum UV-Strahler 1 und befindet sich in leichtem Klemmsitz innerhalb eines Glasrohres 3, das unterhalb der Öffnung im Deckel 17 und somit innerhalb des Inneren des Sterilisationsbehälters 17, 18 angeordnet ist. Die Enden des Rohres 3 sitzen in jeweils meiner Endkappe 14 aus Aluminiumblech, die, wie aus Fig. 3 ersichtlich, Perforierungen 23 aufweisen, deren Weite 50bemessen ist, dass zwar ungehindert Ozon aus der vom Rohr 3 gebildeten Kammer austreten kann, nicht aber Mi krowellenstrahlung. Das Rohr 3 ist, wie aus Fig. 3 ersichtlich, von einem Abschirmblech 22 umschlungen, das sich über die gesamte Länge des Rohres 3 erstreckt. Klemmringe 21, die an beiden Enden des Rohres 3 angeordnet sind, umgreifen die jeweilige Metall-Endkappe 14 und den um diese herumgelegten Abschirm-Blechstreifen 22 und halten diese Elemente mit dem Rohr 3 zusammen. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, Sind die oberen Enden des Abschirm Blechstreifens 22 auswärts gebogen und greifen federnd in jeweils eine Längsnut in einem Griff 15, an dem an seinen Längsseiten jeweils ein Klemmstopfen 16 ausgebildet ist, mit dem'der gesamte Ozonerzeuger am Deckel 17 festgeklemmt ist. Das Griffteil 15 besteht aus mikrowellendurchlässigem Material und weist einen Mittelschacht auf, durch den das von der UV-Lampe 1 emittierte sichtbare Licht austreten kann. Beim Betrieb wird zu sterilisierendes Gut in das. Gehäuse-Unterteil 18 gelegt, der Deckel 17 wird aufgesetzt, wobei die Griffober und -unterteile19, 20 miteinander verrastet werden. Nun wird das geschlossene Gerät in den Garraum eines Mikrowellenherdes gestellt und der Mikrowellenherd wird für eine vorbestimmte Betriebszeit eingeschaltet. Hierbei kann das Aufleuchten des Strahlers 1 durch den Schacht im Inneren des Griffteils 15 beoachtet werden. Der Sterilisationsvorgang kann jederzeit unterbrochen werden, um dem Sterilisationsbehälter 17 Gut zu entnehmen oder Gut einzulegen, denn weder Behälter noch Gut erwärmen sich in nennenswertem Masse. Aus hygienischen Gründen ist das Innere des Behälters 17, 18 so ausgebildet, dass Winkel, in denen sich Schmutz ansammeln könnte, möglichst vermieden sind. Die Innenoberflächen von Deckel 17 und Gehäuseunterteil 18 sind bevorzugt lackiert oder eloxiert.
权利要求:
Claims
Verfahren und Gerät zum Desinfizieren und/oder
Desodorieren eines im Inneren eines Mikrowellen herdes angeordneten Innenraumes sowie zum Steri lisieren von in einem solchen Innenraum angeord netem Gut.
PATENTANSPRÜCHE 1. Verfahren zum Desinfizieren und/oder Desodorieren mindestens eines Innenraums im Inneren eines Mikrowellenherdes und/oder zum Sterilisieren von in einem solchen Innenraum angeordnetem Gut, dadurch g e k e n n z e i c h n e t - dass man einen UV-Strahler, dessen Strahlung zur Umwandlung des von ihr getroffenen Luftsauerstoffes in Ozon geeignet ist, dem vom Mikrowellenherd erzeugten Mikrowellenfeld aussetzt, und - dass man die Luft im Innenraum der ozonerzeugenden UV-Strahlung aussetzt und/oder den durch diese Strahlung erzeugten Ozon in diesen Innenraum einleitet.
2. Gerät zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es einen UV-Strahler (1) aufweist, dessen Strahlung zur Umwandlung des von ihm getroffenen Luftsauerstoffes in Ozon geeignet ist, und dass der UV-Strahler (1) im Innenraum anbringbar ist oder mit diesem durch einen Luftdurchlass verbindbar ist.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum als ein mit einem Deckel verschliessbarer Behälter zur Aufnahme von zu sterilisierendem Gut ausgebildet ist, der im Garraum des Mikrowellenherdes anordenbar ist.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der UV-Strahler (1) als geschlossener Quarzglasbehälter ausgebildet ist, dessen Inneres mit einem durch Mikrowellen aktivierbaren Gas gefüllt ist; 5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gas ein Gemisch aus Argon und Quecksilberdampf ist 6. Gerätnach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Quarzglasbehälters mindestens eine Innenantenne (6') angeordnet ist.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei einander gegenüberliegende Innenantennen (6') vorgesehen sind.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 6 oder 7 > dadurch gekennzeichnet, dass die Innenantenne(n) (6') aus einem Drahtwendel gebildet ist bzw. sind.
9.Gerät nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Innenantennen (6') jeweils durch einen die Wand des Quarzglasbehälters (1) durchsetzenden Leitungsdraht mit der Behälter-Aussenseite verbunden swnd.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die aussenliegenden Enden der Leitungsdrähte jeweils mit einem wärmeableitenden Kühlkörper (2) verbunden sind.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeich net, dass die beiden aussenliegenden Enden der Leitungsdrähte über einen Parallelwiderstand (2) miteinander verbunden sind.
12. Gerät nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch einen Antennenbügel (2) aus Metall, der mit seinen beiden Enden an den beiden aussenliegenden Enden der Leitungsdrähte angeklemmt ist, diese miteinander verbindet und somit sowohl die Kühlkörper als auch gleichzeitig den Parallelwiderstand bildet.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten des Antennenbügels (2) abgerundet sind.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der UV-Strahler (1) in einem an der Wand des Innenraums des Mikrowellenherdes anbringbaren Halter (3, 4, 5) aus elektrisch isolierendem Material so angeordnet ist, dass ein Mindestabstand zwischen dem UV-Strahler (1) und der Wand des Innenraums aufrechterhalten bleibt.
15. Gerät nach Anspruch 14,dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (3, 4, 5) ein beiderseits offenes Rohr (3) aus für Mikrowellen durchlässigem Material aufweist, in welchem der UV-Strahler (1) angeordnet ist, 16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (3) aus Glas besteht.
17. Gerät nach einem der Ansprüche 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Antennenbügel (2) sich mit einem Hauptteil längs der einen Seite des UV-Strahlers (1) erstreckt, mit seinen beiden Enden dessen Enden unter Einklemmung seiner Leitungsdrähte umgreift und mit zwei freien Endabschnitten von der gegenüberliegenden-Seite des UV-Strahlers (1) absteht, und dass der Antennenbügel (2) mit dem Hauptteil einerseits sowie mit den freien Endabschnitten anderer seits im Rohr (3) gegebenenfalls unter leichtem Klemmsitz abgestützt ist.
18. Gerät nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden des Rohres (3) von durchbrochenen Halterabschnitten (5) abgedeckt und gehalten sind, die durch einen sich parallel zum Rohr (3) erstreckenden Träger (4) miteinander verbunden sind 19. Gerät nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Halter, bevorzugt im Träger (4), an einer vom UV-Strah ler(1) abgewandten Seite ein Haftmagnet (6) angeordnet ist, der zur Befestigung des Geräts an der Wand des Innenraums eingerichtet ist.
20. Gerät nach Anspruch 19,dadurch gekennzeichnet, dass der Haftmagnet (6) aus Sintermaterial besteht und von einer geschlossenen Blechkapsel umgeben isto21. Gerät nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t - dass der Behälter (17, 18) bei aufgesetztem Deckel (17) für MiMikrowellenundurchlässig ausgebildet ist, - dass die Oberfläche des Inneren-des Behälters (17,18) ozonbeständlgausgebildet ist, und - dass eine Sterilisationseinrichtung mit mindestens einem UVStrahler (1) vorgesehen ist, der zur Umwandlung des ihn umgebenden Luftsauerstoffes in Ozon eingerichtet ist und in ei ner Kammer (3) angeordnet ist,
deren Hohlraum der Mikrowellen strahlung des Mikrowellenherdes aussetzbar ist und mit dem In neren des Behälters (17, 18)durch einen Gasdurchlass (23) ver bunden ist.
22. Gerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Steri lisationseinrichtung (1, 2, 3, 14, 15) in einer Öffnung des Deckels (17) angeordnet ist.
23. Gerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, - dass die Kammer von einem Rohr (3) aus mikrowellendurchlässigem, wärmebeständigem und ozonbeständigem Material gebildet ist, das innerhalb des Deckels (17) nahe der Öffnung angeordnet ist, - dass die beiden offenen Enden des Rohres (3) von jeweils einer gelochten Metallabdeckung (14) verschlossen sind, deren Lochwei te so bemessen ist, dass kein Mikrowellen hindurchtreten können, und - dass der Aussenumfang des Rohres (3) von einem Abschirmblech (22) umgeben ist, das mit jedem seiner Enden an den zugehörigen Rand der Öffnung anschliesst und das Rohr (3) zur Öffnung hin frei lässt.
24. Gerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden des Abschirmbleches (22) in einem bevorzugt als Deckelgriff ausgebildeten Halteblock (15) befestigt sind, der an der Aussenseite des Deckels (17) angebracht ist.
25. Gerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (3) aus lichtdurchlässigem Material, bevorzugt aus Glas, gebildet ist, und dass der Halteblock (15) eine zur Öffnung führende Beobach tungs- ussparungaufweist.
26. Gerät nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteblock (15) abnehmbar am Deckel angebracht ist.
27. Gerät nach einem der Ansprüche 21bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckel (17) und am Behälter-Unterteil (18) eine zusammenwirkende Zentrierung (19, 20) ausgebildet4st,um die mikrowellendichte Verbindung dieser Teile zu gewährleisten.
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同族专利:
公开号 | 公开日
AU3341589A|1989-10-16|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1989-10-05| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AU BR DK JP NO US |
1989-10-05| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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